Unternehmen
AGB
Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum von DAKIMO MUSIC bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag der DAKIMO MUSIC gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die DAKIMO MUSIC gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch den Werkunternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche der DAKIMO MUSIC dürfen die Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignungen und Verpfändungen untersagt.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zu Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachkommt. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nach, kann DAKIMO MUSIC den Kaufgegenstand vom Kunden herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist (2 Wochen) den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Kunde. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Kunde DAKIMO MUSIC sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der DAKIMO MUSIC hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Kunde hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen.
DAKIMO MUSIC verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zusichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.
DAKIMO MUSIC ist berechtigt, den DAKIMO Musikrechner aus urheberrechtlichen Gründen zu versiegeln. Das Siegel darf nur in Anwesenheit eines DAKIMO-Mitarbeiters geöffnet werden. Bei Beschädigung oder Entfernung des Gerätesiegels entfällt jeglicher Mängelgewährleistungsanspruch für den Kunden.
Die gelieferten Kaufgegenstände dürfen ausschließlich vom Kunden in dessen Betriebsräumen und ausschließlich zur Verwaltung des vermieteten DAKIMO Musikbestandes sowie zu dessen Wiedergabe im gewerblichen Bereich durch die DAKIMO Musiksoftware genutzt werden, solange der Kunde nicht den vollständigen Kaufpreis für die gekauften Gegenstände und Daten gezahlt hat.
1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Gegenstände und Anlagen von 2 Jahren ab dem Auslieferungstag. Offensichtliche Mängel müssen jedoch in-nerhalb von 10 Werktagen nach Inbetriebnahme gerügt werden, ansonsten ist DAKIMO MUSIC von der Mängelhaftung befreit. Gewährleistungsarbeiten werden ohne Berechnung von Kosten durchgeführt.
2. Die Gewährleistung ist davon abhängig, dass der Kaufgegenstand sachgemäß bedient wird. Dazu gehört insbesondere, dass der Lufteinlass auf der Rückseite oder der Seite des Rechnergehäuses des DAKIMO Musikrechners in regelmäßigen Abständen, spätestens alle zwei Wochen, von außen gereinigt wird. Zur sachgemäßen Bedienung des Kaufgegenstandes gehört auch, dass mit dem DAKIMO Musikrechner nur der evtl. DAKIMO Musikbestand durch die DAKIMO Musiksoftware wiedergegeben wird. Werden mit dem Verkaufsgegenstand andere Musikbestände oder andere Software benutzt, entfällt die Gewährleistungspflicht von DAKIMO MUSIC. Dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
3. DAKIMO MUSIC garantiert in einem Gewährleistungsfall im Falle von Fehlern oder Ausfall des Gerätes eine kostenlose Reparatur innerhalb von 36 Stunden oder die kostenlose Lieferung eines Ersatzgerätes innerhalb dieser Zeit für die Reparaturzeit, soweit die kostenlose Reparatur nicht innerhalb von 36 Stunden möglich ist. DAKIMO MUSIC übernimmt keine Gewährleistung im Falle von Schäden durch höhere Gewalt, wie Blitzeinschlag, Überspannungsschäden oder Verschmutzung von außen sowie die Einwirkung anderer äußerer Gewalt. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
4. Im Falle des Fehlschlagens der Ersatzlieferung (Unmöglichkeit oder unzumutbare Verzögerung durch DAKIMO MUSIC) kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Entgelts oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5. DAKIMO MUSIC hat zunächst das Recht, einen Mangel selbst zu beheben. Der Kunde hat nicht das Recht, einen anderen Werk- oder Dienstunternehmer mit dieser Aufgabe zu be-trauen, bevor nicht die Mängelbeseitigung durch DAKIMO MUSIC zweimal fehlgeschlagen ist.
6. Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden.
7. Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Ansprüche des Kunden einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Reparatur bzw. Ersatzlieferung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
8. Beim Verkauf von gebrauchten Geräten wird, soweit DAKIMO MUSIC nicht gesetzlich zwingend haftet oder anderes vereinbart ist, jede Gewährleistung von DAKIMO MUSIC ausge-schlossen.
Bei Rücktritt sind DAKIMO MUSIC und der Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.
Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die DAKIMO MUSIC nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird.
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte, der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat oder der Auftrag während der Durchführung von Seiten des Kunden zurückgezogen wurde.
2. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde DAKIMO MUSIC die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur DAKIMO MUSIC oder deren Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies unzumutbar, ist DAKIMO MUSIC von der Mängelhaftung befreit.
3. DAKIMO MUSIC verpflichtet sich innerhalb von 36 Stunden nach der Anzeige des Mangels durch den Kunden zur Reparatur. Führt die Reparatur nicht innerhalb von 36 Stunden zur Behebung des Mangels, stellt DAKIMO MUSIC dem Kunden innerhalb dieser Zeit ein Ersatzgerät zur Verfügung, bis das mangelhafte Gerät repariert wurde.
4. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzeinschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung, mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
5. Offensichtliche Mängel der Leistungen der DAKIMO MUSIC muss der Kunde unverzüglich, spätestens fünf Werktage nach Abnahme, DAKIMO MUSIC gegenüber anzeigen, ansonsten ist diese von der Mängelhaftung befreit.
6. DAKIMO MUSIC haftet für Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit sie oder ihre Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist sie zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dies unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
Dasselbe gilt bei Verlust.
§ 13 Erweitertes
Dasselbe gilt bei Verlust.
2. Wird es von Seiten des Kunden von DAKIMO MUSIC unmöglich gemacht, den reparierten Gegenstand in den gewerblichen Raum des Kunden zurückzubringen, kann von Seiten von DAKIMO MUSIC mit Ablauf einer Frist von vier Wochen ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Ein Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung per Einschreiben mit Rückschein oder per Boten zuzusenden. DAKIMO MUSIC ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung ihrer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.
2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann DAKIMO MUSIC vom Kunden den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus des eingefügten Teils herausverlangen. Sämtliche Kosten für Rückholung und des Ausbaus trägt der Kunde.
3. Erfolgt die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde DAKIMO MUSIC die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Arbeits- oder Wegekosten gehen zu Lasten des Kunden.
DAKIMO MUSIC • Achim van der Meulen • Sudetenstraße 20 • 35440 Linden • Fon: +49 6403 77 59 704 • Fax: +49 6403 77 59 707 • info[at]dakimo-music.de


